Rechtsinformation

Bitte beachten Sie:

 

  • ich gebe keine Heilversprechen
  • ich stelle keine Diagnosen
  • Meine Sitzungen ersetzen ausdrücklich nicht die Behandlung oder Medikamentierung eines Arztes oder Heilpraktikers

Rechtsinformation:

"Wer die Selbstheilungskräfte des Klienten durch JSJ (o.a. Energiearbeit) aktiviert und dabei keine Diagnose stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis. Die Tätigkeit des Jin Shin Jyutsu®-Praktikers ersetzt ausdrücklich nicht die Diagnose oder Behandlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker."

(Bundesverfassungsgericht vom 02.03.2004 AZ: 1 BvR 784/03)